Frist verlängert: Anträge für mFUND-Förderungen noch bis Ende März möglich

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Henry Steinhau

Frist verlängert: Anträge für mFUND-Förderungen noch bis Ende März möglich

Für kleinere Vorhaben, Vorstudien, Machbarkeits- und Konzeptstudien zu „datenbasierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten“ im Bereich Zukunftsmobilität nimmt das BMDV nun noch bis zum 31.03.2022 Anträge an. Bis zu diesem Datum lassen sich ebenfalls Vorschläge für größere Vorhaben zum Förderprogramm „Digitalisierung und datenbasierte Innovationen für Mobilität 4.0 und Daseinsvorsorge in den Braunkohlerevieren“ einreichen.

Wer eine Projekt-Förderung aus Mitteln des mFUND beantragen möchte, hat dazu nun noch bis zum 31. März 2022 die Möglichkeit. Wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) kürzlich bekannt gab, hat es die ursprünglich auf Ende Januar gesetzte Frist um zwei Monate verlängert.

Besonderes Augenmerk auf Start-ups und KMUs

Die Förderlinie 1 richtet sich an universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, an junge Unternehmen und Gründer:innen, an KMUs, Behörden, Kommunen, eingetragene Vereine, Institute, Hochschulen, Gebietskörperschaften und NGOs. Ziel der Förderung ist es, kleine Forschungsprojekte, Vorstudien, Machbarkeits- und Konzeptstudien sowie Felduntersuchungen mit Bezug zu Daten zu ermöglichen, mit Schwerpunkten auf Datenzugang, Datenanwendung und/oder Data Governance/Normierung. Gemäß dem Geschäftsbereich des BMDV soll es in den Projekten um Mobilitätsdaten gehen, unter anderem um Geo-, Satelliten-, Wetter- und Klimadaten sowie um Daten zu Luft- und Wasserstraßen.

Besonderes Augenmerk legt das BMDV auf Start-ups beziehungsweise KMUs und/oder eine weite Verbreitung der Ergebnisse, etwa indem die Projektbeteiligten die Ergebnisse als Open Source oder Open Data, in Studien oder in Vorträgen veröffentlichen. Auch nicht-gewerbliche Antragsteller:innen sind zugelassen, wobei hier ein angemessener Eigenanteil vorausgesetzt wird. Dieser ist beispielsweise dann gegeben, wenn grundfinanzierte Mitarbeiter:innen am Vorhaben mitwirken oder eine Grundausstattung sowie Eigen- und/oder Drittmittel eingesetzt werden. Weiterführende Informationen sind in dem Förderaufruf und der Förderrichtlinie zu finden.

Anträge auf mFUND-Förderung lassen sich noch bis zum 31. März 2022 einreichen. Dazu sind weder Berater:innen noch Drittfirmen erforderlich. Hilfesuchende finden auf der Webseite des BMDV Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), hilfreiche Vorlagen und Erklärungen sowie eine Hotline.

Der mFUND des BMDV

Die 2016 gestartete Förderrichtlinie „mFUND“ („Modernitätsfonds“) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) verfolgt den Zweck, innovative Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten von Daten für die Mobilität 4.0 zu unterstützen und zu entwickeln. Zudem sollen im Zuge der Förderungen zukünftige Bedarfe sowie Verwendungsoptionen für Mobilitätsdaten identifiziert werden. Seit Programmbeginn nahmen über 300 Projekte die Förderungen wahr – siehe hierzu auch den Ende 2021 vorgelegten Prüfbericht. Kurzbeschreibungen und wichtige Informationen zu allen mFUND-Projekten finden Sie im Emmett-Explorer. Für Austausch und Kooperation mit Beteiligten aus mFUND-Projekten bietet sich zudem das neue Emmett-Netzwerk an.

Unterstützung des Strukturwandels in den Kohleregionen

Auch für einen weiteren Aufruf des aktuell laufenden mFUND-Förderprogramms können Interessierte noch bis zum 31. März 2022 ihre Anträge einreichen. Der Fokus liegt hierbei auf Projekten, die sich entlang der mFUND-Themenfelder mit „Digitalisierung und datenbasierten Innovationen für Mobilität 4.0 und Daseinsvorsorge in den Braunkohlerevieren“ beschäftigen. Sie sollen unmittelbar zur Unterstützung des Strukturwandels in einer der Kohleregionen beitragen. Diesbezüglich ist in den Anträgen darzulegen, in welcher Form und in welchem Umfang das Projekt wirksam dazu beiträgt, in den Revieren wirtschaftliches Wachstum zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen.

Förderfähig sind sowohl Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die in einer der Kohleregionen durchgeführt werden, als auch Vorhaben von Projektkonsortien mit Projektpartner:innen, von denen mindestens eine:r den Hauptsitz in einer der Kohleregionen haben muss. Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, wobei projektbezogene Neugründungen in dieser Linie nicht förderfähig sind. Antragstellende müssen einen Sitz in Deutschland beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz unterhalten.

Die genannte Einreichungsfrist 31. März 2022 gilt ausschließlich für Projekte der Kategorie B, die also eine Laufzeit von über 18 Monaten haben oder einen Projektstart nach dem 01.06. 2022 anstreben. Für Projekte der Kategorie A mit einer Laufzeit von bis zu 18 Monaten endete die Einreichungsfrist bereits am 12.12. 2021.

Weitere Informationen zu diesem Förderaufruf bietet die Webseite des BMDV.

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